Mieterstromabrechnung

Die Mieterstromabrechnung ist ein Verfahren, bei dem der Strom, der von einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf einem Wohngebäude erzeugt wird, an die Mieterinnen und Mieter in diesem Gebäude verkauft wird. Die Abrechnung erfolgt nach dem Mieterstromgesetz und ermöglicht den Mietern, von dem preisgünstigen und umweltfreundlichen Strom aus der PV-Anlage zu profitieren.

  • Erzeugungsabrechnung: Der Erzeuger des Mieterstroms (z.B. der Eigentümer des Wohngebäudes) erhält von einem Stromversorger eine Vergütung für den eingespeisten Strom in das öffentliche Stromnetz. Die Erzeugungsabrechnung umfasst also die Vergütung, die der Erzeuger für den von ihm in das Stromnetz eingespeisten Strom erhält.

  • Vertriebsabrechnung: Der Vermieter oder ein von ihm beauftragter Stromversorger verkauft den von der PV-Anlage erzeugten Strom an die Mieter. Dabei wird der Strom zu einem vergünstigten Preis angeboten, der unter dem Tarif des örtlichen Stromversorgers liegt. Die Vertriebsabrechnung umfasst also den Strompreis, den der Vermieter oder Stromversorger von den Mietern für den Strom aus der PV-Anlage erhält.

  • Abrechnung der Netzentgelte: Die Mieterstromabrechnung umfasst auch die Netzentgelte, die an den Netzbetreiber gezahlt werden müssen. Dabei handelt es sich um Entgelte für den Transport des Stroms durch das Stromnetz.

  • Projektierung

  • Installation

  • Mietkonzepte

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